Keine monatelangen Wartezeiten!
Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme!
Absolute Diskretion / Schweigepflicht.
Annahme auch dann, wenn Sie als Kassenpatient(in) nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der Sperrfrist sind.
Keine Auskunft gegenüber Versicherungsgesellschaften und gegenüber Dritten.
Sie bestimmen selbst die Dauer und die Frequenz der Beratung, nach dem Aufklärungs- und Empfehlungsgespräch.

